Ordnungsamt zensiert Künstler

Die Galerie von Wilhelm Peters in der Bleibtreustr. 52 erfreut sich derzeit verstärktem Interesse. Ordnungsamtsmitarbeiter des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf hatten den Künstler aufgefordert, zwei seiner Bilder aus dem Schaufenster zu entfernen, weil diese Pornografie zeigen würden. Angeblich hätten sich Anwohner beschwert.
Tatsächlich sind auf den Bildern Geschlechtsteile zu sehen und auf einem ein Sexakt. Die Vorwürfe der Verbreitung von Pornografie sind allerdings lächerlich, es handelt sich eindeutig um Kunstwerke. Immerhin stellte der Bundestag bereits 1973 fest, dass Bilder nur dann als pornografisch einzustufen sind, wenn sie „zum Ausdruck bringen, dass sie ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes bei dem Betrachter abzielen“. Bisher wurden aber noch keine onanierenden Männerhorden vor der Galerie gesichtet.

Unklar ist auch, ob das Ordnungsamt überhaupt befugt ist, dem Künstler die Ausstellung dieser Werke zu verbieten. Leider hat er es nicht drauf ankommen lassen, und die sichtbaren Geschlechtsteile auf dem Bildern mit kleinen Zetteln überklebt.
Interessant ist, dass sich vor 40 Jahren genau am selben Ort schon einmal etwas ähnliches abspielte: Damals befand sich in dem Haus der Schwulen-Buchladen Prinz Eisenherz. Er bekam Besuch von der Polizei, weil im Schaufenster Bücher ausgelegt waren, auf denen nackte Männer zu sehen waren. Dies reichte damals schon für eine Strafverfolgung.
Da waren die Römer und Griechen vor 2.500 Jahren bereits weiter, als sie Statuen nackter Männer und Frauen in ihren Städten aufstellten. Und auf tausenden Abbildungen sind sogar Geschlechtsakte zu sehen.Muss man nun damit rechnen, dass das Ordnungsamt demnächst durch die Museen zieht und auch dort die Kunstwerke zensiert?

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